(2) Der Versuch ist strafbar.
Soweit so gut. Warum schreibe ich diesen Beitrag ?
Da ich Beamter im Kriminaldienst bei einem Betrugsdezernat in einer großen Stadt in Bayern bin (die, die die Bayern 3:0 geschlagen hat), kann und will ich hier mein Know-How anbieten, falls jemanden hier im Forum eine ähnliche Scheiße wie dem Kumpel von Henry passiert.
Nur ein paar Grundsätze:
1) Der von Henry geschildert Fall stellt EINDEUTIG einen Betrug dar. Drum kann ich auch die eine oder andere Einlassung seines kurzzeitigen (Paule) Gegners nicht nachvollziehen.
Dazu sag ich nur, wenn jemand ein gebrauchtes Auto kauft und im Nachhinein stellt sich heraus, das der Tachostand manipuliert ist, kann ich ihm unmöglich raten in Zukunft ein neues Auto zu kaufen...

2) Eine tatsächliche Person, welche sich hinter einem EBay-Account befindet, herauszufinden ist möglich. Dazu aber in jedem Fall Strafanzeige erstatten. Ebay kooperiert hier ziemlich gut mit den Behörden.
3) (Humor an) Hinfahren und demjenigen die Fresse polieren (Humor aus)
4) Ich selbst (bzw. meine Kollegen) kann Tätigwerden, wenn der Tatort im Zuständigkeitsbereichen meiner Dienststelle (wo die Bayern 3:0 abgewatscht wurden) liegt. Der Tatort eines Ebay-Betrugs ist in der Regel der Standort des PC´s von dem das Angebot eingestellt wurde.
5) Dies (Punkt 4) wird jedoch seltener der Fall sein, den FRANKEN LÜGEN NICHT !!!
6) Derjenige, der außerhalb der Grenze wohnt, wo die Bayern keinen Auftrag mehr haben sollte sich an seine für den Wohnort zuständige Polizei wenden. Diese werden die Anzeige in jedem Fall aufnehmen und an die für den Tatort zuständige (Tatortprinzip) Dienststelle weiterleiten.
7) Henry´s Zeitangabe (Zitat :"In den nächsten 4 Wochen wird sich nichts tun" - oder so ähnlich) ist noch eher optimistisch zu sehen. Ihr glaubt nicht was in diesem unserem Lande beschissen wird - entsprechen voll sind die Schreibtische !
So das war´s fürs erste !
Abschliesen nochmals ein Hinweis zu Punkt 3. Dies war absolut ironisch gemeint, eine umsetzten in die Tat des selbigen stellt eine Körperverletzung gem. § 223 StGB dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ! (http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html)


Freue mich auf eure Mail, hier im Forum werd ich mich hüten weitere rechtlich Statements abzugeben.
Bis dann Paul
Wenn die Luft nach heisem Öl und verbrannten Drähten riecht bin ich wieder 10 Jahre alt. Darum geht es, um nicht´s anderes !