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Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Montag 5. März 2007, 20:58
von BoyRacer
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Soweit so gut. Warum schreibe ich diesen Beitrag ?

Da ich Beamter im Kriminaldienst bei einem Betrugsdezernat in einer großen Stadt in Bayern bin (die, die die Bayern 3:0 geschlagen hat), kann und will ich hier mein Know-How anbieten, falls jemanden hier im Forum eine ähnliche Scheiße wie dem Kumpel von Henry passiert.

Nur ein paar Grundsätze:

1) Der von Henry geschildert Fall stellt EINDEUTIG einen Betrug dar. Drum kann ich auch die eine oder andere Einlassung seines kurzzeitigen (Paule) Gegners nicht nachvollziehen.
Dazu sag ich nur, wenn jemand ein gebrauchtes Auto kauft und im Nachhinein stellt sich heraus, das der Tachostand manipuliert ist, kann ich ihm unmöglich raten in Zukunft ein neues Auto zu kaufen... :)

2) Eine tatsächliche Person, welche sich hinter einem EBay-Account befindet, herauszufinden ist möglich. Dazu aber in jedem Fall Strafanzeige erstatten. Ebay kooperiert hier ziemlich gut mit den Behörden.

3) (Humor an) Hinfahren und demjenigen die Fresse polieren (Humor aus)

4) Ich selbst (bzw. meine Kollegen) kann Tätigwerden, wenn der Tatort im Zuständigkeitsbereichen meiner Dienststelle (wo die Bayern 3:0 abgewatscht wurden) liegt. Der Tatort eines Ebay-Betrugs ist in der Regel der Standort des PC´s von dem das Angebot eingestellt wurde.

5) Dies (Punkt 4) wird jedoch seltener der Fall sein, den FRANKEN LÜGEN NICHT !!!

6) Derjenige, der außerhalb der Grenze wohnt, wo die Bayern keinen Auftrag mehr haben sollte sich an seine für den Wohnort zuständige Polizei wenden. Diese werden die Anzeige in jedem Fall aufnehmen und an die für den Tatort zuständige (Tatortprinzip) Dienststelle weiterleiten.

7) Henry´s Zeitangabe (Zitat :"In den nächsten 4 Wochen wird sich nichts tun" - oder so ähnlich) ist noch eher optimistisch zu sehen. Ihr glaubt nicht was in diesem unserem Lande beschissen wird - entsprechen voll sind die Schreibtische !

So das war´s fürs erste !

Abschliesen nochmals ein Hinweis zu Punkt 3. Dies war absolut ironisch gemeint, eine umsetzten in die Tat des selbigen stellt eine Körperverletzung gem. § 223 StGB dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ! (http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html)





;) Gruß an alle ;)

Freue mich auf eure Mail, hier im Forum werd ich mich hüten weitere rechtlich Statements abzugeben.

Bis dann Paul

Wenn die Luft nach heisem Öl und verbrannten Drähten riecht bin ich wieder 10 Jahre alt. Darum geht es, um nicht´s anderes !

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Montag 5. März 2007, 21:07
von Mike...
wieso nicht weiter an deinem wissen teilnehmen...

das hilft vielen weiter... also bitte weiter posten wenns uns hilft...

vielen dank...

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Montag 5. März 2007, 21:15
von BoyRacer
Naja,

hast Recht Mike.

Ist halt nur so´ne Sache wegen Rechtsauskunft und so, darf eigentlich nur ein studierter Jurist geben, der ich nicht bin.

Werd jedenfalls mein möglichstes Tun (öffentliche im Forum) und wenn es zu -sagen wir- intim wird muss ich auf die Möglichkeit der Email verweisen !

OK ?

Gruß Paul

Wenn die Luft nach heisem Öl und verbrannten Drähten riecht bin ich wieder 10 Jahre alt. Darum geht es, um nicht´s anderes !

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Montag 5. März 2007, 22:16
von Ralef
@BoyRacer

danke

ein beitrag mit inhalt - wie er sachlicher nicht sein konnte.

am besten hat mir eigentlich punkt 3 gefallen ;-))
Bild


ich habe keine erfahrung mit teuren ebay käufen, ich habe schon geschwitzt als ich mal einen durchlauferhitzer gekauft habe - 300€ - und dann nichts mehr gehört hab.
( ist gut ausgegangen - allerdings mit nachträglichen beschimpfungen via ebay - bewertungssystem )
daher werde ich wenn ich je noch einmal sowas teures von einem fremden menschen erwerben sollte nur noch mit treuhandservice arbeiten.
was allerdings nicht vor schlecht oder mutwillig falsch beschriebener ware schützt.

was aber die rückabwicklungen bei falsch zugesicherten eigenschaften ohne die staatsmacht erheblich beschleunigt ist der verweis auf den § 242 BGB,Treu und Glauben [http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_G ... ngsbereich] mit einem gleichzeitigem hinweis auf die ebay grundsätze z.B. http://pages.ebay.de/help/policies/inr-snad-policy.html

so manchem verkäufer toll fotografierter ware wird erst hinterher klar was er da eigentlich treibt, wenn man ihm mitteilt das mann ihm keine Strafttat wie betrug unterstellen möchte :-)) sondern das er sich ein wenig vertan hat.


Bild
gegen echte betrüger mit festem vorsatz hilft das natürlich nicht, aber bei dem halbblinden verkäufer der sich nur eine seite des autos angeschaut hatt.

mfg
Ralf

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Montag 5. März 2007, 22:41
von Henry
BoyRacer' dateline='1173125700 hat geschrieben: Zitat1: Dazu sag ich nur, wenn jemand ein gebrauchtes Auto kauft und im Nachhinein stellt sich heraus, das der Tachostand manipuliert ist, kann ich ihm unmöglich raten in Zukunft ein neues Auto zu kaufen...

Zitat 2: Ist halt nur so´ne Sache wegen Rechtsauskunft und so, darf eigentlich nur ein studierter Jurist geben, der ich nicht bin.
Danke für Dein Statement. Genau das ist der Punkt: Wenn man bei allem was rein theoretisch mit gleicher Wahrscheinlichkeit in die Hose gehen kann, aus Furcht vor einem Reinfall kneift, straft man am meisten SICH SELBST! Und das ist schlicht Unsinn! Und hinterher auf einen Reinfall schlaue Tipps geben ist in etwa so sinnvoll, wie jemanden zu fragen, warum er denn am letzten Wochenende seine genannten und nicht die RICHTIGEN Lottozahlen angekreuzt hat. Ok, die Wahrscheinlichkeit, bei ebay besch.... zu werden, liegt höher, aber ich denke es ist klar, was damit gemeint ist. Mir übrigens grad ein, dass ein Highlight meiner Sammlung auf ähnlich "dumme" Weise bei ebay erstanden wurde (ein Porsche Carrera 6 Pokal in gold für seinerzeit astronomische 3170 DM), der bis heute nicht besser bekannt ist ;) )

Zu Zitat 2: Sollte da nicht was dran geändert werden? Ist das noch nicht in Kraft?

Gruß, Henry

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Dienstag 6. März 2007, 18:29
von MrWolke
Hallo BoyRacer,

ich, als waschechter Franke, habe Deine Zeilen natürlich sehr aufmerksam gelesen.
Was ich hoffentlich falsch verstanden habe ist der Widerspruch zwischen Punkt 5 und 7.
In Punkt 5 steht "Franken lügen nicht"
In Punkt 7 steht " Ihr glaubt nicht was in diesem unserem Lande beschissen wird - entsprechen voll sind die Schreibtische !"
Ich gehe nun mal davon aus dass die Schreibtische nur ausserhalb Franken's voll sind, und Deiner blitzblank sauber und leer sein wird ! :D

Allerdings hoffe ich natürlich, dass solchen ebay-Betrügern schnell das Handwerk gelegt wird.

In diesem Sinne

Gruß Günther

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Mittwoch 7. März 2007, 19:36
von BoyRacer
LOL

da hast mich jetzt voll auf´m falschen Fuß erwischt !!!

Zum Glück wird in der Kriminalstatistik nicht zwischen Deutschen, Bayern und Franken unterschieden. Mein Schreibtisch ist jedenfalls übervoll...



:D

Gruß Paul

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Donnerstag 8. März 2007, 05:45
von pet-tho
Aber keinne Bösen Franken dabei, Oder??? :D :D :D
Kann ja nicht sein so lieb wie wir Franken sind :D :D :D

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Samstag 17. März 2007, 19:30
von Henry
ebay hat dann doch tatsächlich auch mal etwas gemerkt:

GESPERRT!

RE: Betrug (und noch ein blauer Mercede) § 263 StGB

Verfasst: Samstag 17. März 2007, 20:01
von vaterundsohn
Es ist verwunderlich , dass jemand für diese kleinen Beträge eine Anzeige riskiert.
Der Mercedes scheint ja eine Wertmäßige Ausnahme zu sein.

Ansonsten alles unter 10,-- €

Gruss
Ingo