RE: interessanter Artikel
Verfasst: Donnerstag 20. September 2007, 15:47
Hallo zusammen,
derjenige, der am Ende noch Höchstbieter war, hat in diesem Thread auch mitgeschrieben (ich hoffe, er ist mir nicht böse und verklagt mich jetzt nicht, falls er es vorhat, möge er sich bitte mal bei mir melden, dann schaffen wir die Sache sicherlich einvernehmlich aus der Welt).
Vielen Dank an dieser Stelle auch an den Schreiber Henry, der laut eigenen Angaben in diesem Thread den Preis am Anfang hochgejagt hat, so daß ich die ganzen Sofortkaufangebote ignoriert habe (es waren insgesamt 20 Leute, die zwischen 50 und 100 Euro per Mail angeboten haben!)
Ich war früher bei Ebay in den dortigen Foren recht aktiv als Beiträgeschreiber unterwegs und habe viel mitgelesen.
Laut Ebay ist ein Käufer nicht zur Abnahme und ein Verkäufer nicht zum Verkauf verpflichtet, wenn beispielsweise ein Fall der Gebotsabschirmung vorliegt (Jemand wird überboten und dann wird kurz vor Ende zurückgezogen/gestrichen, da gab es mal eine Lange Zeit, da konnte man unmöglich Legoeisenbahnen einstellen, ohne dass kurz vor Ende die Gebote in den Keller gesackt sind.) Auch beim Verkauf richtiger Autos kann dieses Phänomen oft beoachtet werden (haupsächlich Osteuropäische Nulleraccounts) .
Der Höchstbieter in dieser Autktion wurde regulär überboten, wäre die Auktion ohne weitere Bieter regulär ausgelaufen, wäre er nicht zur Abnahme und ich nicht zum Verkauf verpflichtet gewesen.
Das Vorzeitige beenden dürfte diesen Sachverhalt meiner Ansicht nach nicht beeinflussen.
Gut, ein Richter mag das möglicherweise anders sehen, aber ich hoffe mal, dass der Kollege fair ist und mich nicht verklagt, sondern auf die neue Auktion wartet, diese dann mit extrascharfen Bildern, wie allseits gefordert (da ich nach meiner Recherche bei Ebay ursprünglich mit vielleicht 30 Euro oder so gerechnet hatte, habe ich mir natürlich auch nicht sonderlich viel Mühe beim Fotographieren gegeben, ich wollte eigentlich nur den Karton leer machen, damit ich mich in meiner Wohnung endlich mal wieder umdrehen kann (habe vor einiger Zeit nach dem Tod meines Großvaters für meine Oma den Keller ausgeräumt, und jetzt die ganze Wohnung vollstehen, bisher war bis auf eine uralte Kamera für ca. 80 und 2 Zahn-Goldkronen für knapp 50 Euro nichts wertvolles dabei, dafür aber Kistenweise wirklich wertloses Gerümpel wie beispielsweise ca. 5000 Dias von irgendwelchen Zügen oder uralte Zeitungen und Werbeprospekte).
PS: Stimmt es, dass der Golf auch recht selten ist, wohingegen die zwei alten Rennwagen Standard sind?
Bzw. kann mir evtl. jemand sagen, aus welchem Jahr die Fahrzeuge eigentlich stammen?
derjenige, der am Ende noch Höchstbieter war, hat in diesem Thread auch mitgeschrieben (ich hoffe, er ist mir nicht böse und verklagt mich jetzt nicht, falls er es vorhat, möge er sich bitte mal bei mir melden, dann schaffen wir die Sache sicherlich einvernehmlich aus der Welt).
Vielen Dank an dieser Stelle auch an den Schreiber Henry, der laut eigenen Angaben in diesem Thread den Preis am Anfang hochgejagt hat, so daß ich die ganzen Sofortkaufangebote ignoriert habe (es waren insgesamt 20 Leute, die zwischen 50 und 100 Euro per Mail angeboten haben!)
Ich war früher bei Ebay in den dortigen Foren recht aktiv als Beiträgeschreiber unterwegs und habe viel mitgelesen.
Laut Ebay ist ein Käufer nicht zur Abnahme und ein Verkäufer nicht zum Verkauf verpflichtet, wenn beispielsweise ein Fall der Gebotsabschirmung vorliegt (Jemand wird überboten und dann wird kurz vor Ende zurückgezogen/gestrichen, da gab es mal eine Lange Zeit, da konnte man unmöglich Legoeisenbahnen einstellen, ohne dass kurz vor Ende die Gebote in den Keller gesackt sind.) Auch beim Verkauf richtiger Autos kann dieses Phänomen oft beoachtet werden (haupsächlich Osteuropäische Nulleraccounts) .
Der Höchstbieter in dieser Autktion wurde regulär überboten, wäre die Auktion ohne weitere Bieter regulär ausgelaufen, wäre er nicht zur Abnahme und ich nicht zum Verkauf verpflichtet gewesen.
Das Vorzeitige beenden dürfte diesen Sachverhalt meiner Ansicht nach nicht beeinflussen.
Gut, ein Richter mag das möglicherweise anders sehen, aber ich hoffe mal, dass der Kollege fair ist und mich nicht verklagt, sondern auf die neue Auktion wartet, diese dann mit extrascharfen Bildern, wie allseits gefordert (da ich nach meiner Recherche bei Ebay ursprünglich mit vielleicht 30 Euro oder so gerechnet hatte, habe ich mir natürlich auch nicht sonderlich viel Mühe beim Fotographieren gegeben, ich wollte eigentlich nur den Karton leer machen, damit ich mich in meiner Wohnung endlich mal wieder umdrehen kann (habe vor einiger Zeit nach dem Tod meines Großvaters für meine Oma den Keller ausgeräumt, und jetzt die ganze Wohnung vollstehen, bisher war bis auf eine uralte Kamera für ca. 80 und 2 Zahn-Goldkronen für knapp 50 Euro nichts wertvolles dabei, dafür aber Kistenweise wirklich wertloses Gerümpel wie beispielsweise ca. 5000 Dias von irgendwelchen Zügen oder uralte Zeitungen und Werbeprospekte).
PS: Stimmt es, dass der Golf auch recht selten ist, wohingegen die zwei alten Rennwagen Standard sind?
Bzw. kann mir evtl. jemand sagen, aus welchem Jahr die Fahrzeuge eigentlich stammen?